Versetzungsordnung

VERSETZUNGSORDNUNG für die Sekundarstufe 1 der Deutsch-Französischen Gymnasien (Klassen 6 - 9 / 6e - 3e )

1. Maßgebende Fächer für die Versetzung in die nächsthöhere Klasse sind :

1. Gruppe 1 (Kernfächer)

  • Muttersprache
  • Partnersprache
  • Mathematik
  • Englisch
  • Latein (soweit nicht fakultativ)

2. Gruppe 2

  • Gesellschaftswissenschaften (Geschichte, Geographie, Gemeinschaftskunde)
  • Biologie
  • Physik
  • Chemie
  • Kunsterziehung, Sport, Musik
  • Religion (nur deutsche Abteilung)

2. Notenskala und Bewertung

1. Die Leistungen werden durch Punkte innerhalb einer Skala von 1-10 Punkten bewertet, wobei 10 Punkte die beste Leistung und 6 Punkte die unterste Grenze der ausreichenden Leistung darstellen:

Punkte :

10

sehr gut

9


8

gut

7

befriedigend

6

ausreichend

5

mangelhaft

4


3

ungenügend

2


1


2. Die Note wird aus den schriftlichen und mündlichen ggf. auch praktischen Leistungen des Schülers ermittelt. Sie stellt eine Gesamtwürdigung der Leistungen des Schülers dar und kann keinesfalls aus dem Durchschnitt der schriftlichen Arbeiten allein errechnet werden.

3. In jedem Fall werden Noten in Verhalten und Mitarbeit nach folgender Skala erteilt: sehr gut (1, TB), gut (2, B), befriedigend (3, AB) und unbefriedigend (4, M)

4. Jeder Lehrer kann darüber hinaus für sein Fach weitere Bemerkungen in das Zeugnis eintragen.

3. Trimesterzeugnis und Jahreszeugnis

1. Das Schuljahr wird in Trimester eingeteilt. Am Ende des ersten und zweiten Trimesters werden Trimesterzeugnisse erteilt, am Ende des Schuljahres ein Jahreszeugnis. Bei den zusammengefassten Fächern wird für jedes Teilfach eine Note ausgebracht.

2. Die Versetzung in die nächsthöhere KIasse erfolgt auf Grund der Jahresnoten. Die Jahresnote wird auf Grund der schriftlichen und mündlichen Leistungen während des Schuljahres, insbesondere während des zweiten und dritten Trimesters gebildet. Diese Jahresnote ist das Ergebnis einer fachlich-pädagogischen Beurteilung und kann nicht einfach errechnet werden.

Bei den zusammengefassten Fächern wird die Jahresnote gemittelt und arithmetisch auf- bzw. abgerundet. (Grenze 0,5)

4. Allgemeine Durchschnittsnote

Die allgemeine Durchschnittsnote wird im Jahreszeugnis eingetragen. Sie ergibt sich aus der Mittelung der Jahresnoten in den versetzungsrelevanten Fächern der Gruppen 1 und 2 und wird auf eine Dezimale errechnet.

5. Klassenkonferenz am Schuljahresende

Über die Versetzung entscheidet die Klassenkon-ferenz. Vorsitzender der Klassenkonferenz ist der Direktor der jeweiligen Abteilung. Der Vorsitzende und alle Lehrer der Klasse sind stimmberechtigt, bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

Eine abweichende Entscheidung muss von der Klassenkonferenz mit Zweidrittelmehrheit getroffen werden.

6. Versetzungskriterien

1. Ein Schüler ist zu versetzen, wenn er :

  • in allen Fächern der Gruppen 1 und 2 mindestens 6 Punkte erreicht hat

oder

  • einen allgemeinen Durchschnitt von mindestens 6 Punkten erreicht hat und in höchstens zwei Fächern, darunter höchstens einem Fach der Gruppe I, eine Note unter 6 Punkten hat.

2. Ausnahmsweise kann die Klassenkonferenz einen Schüler, der nach Absatz 1 nicht zu versetzen wäre, mit Zweidrittelmehrheit versetzen, wenn sie zu der Auffassung gelangt, dass seine Leistungen nur vorübergehend nicht für die Versetzung ausreichen und dass er nach einer Übergangszeit den Anforderungen der nächsthöheren Klasse voraussichtlich gewachsen sein wird.

Begründung und Abstimmung sind in der Niederschrift und im Jahreszeugnis festzuhalten.

Diese Bestimmung darf nur einmal in der Sekundarstufe I angewendet werden.

7. Mehrfache Nichtversetzung

Ein Schüler muss das Deutsch-Französische Gymnasium verlassen, wenn er :

  • aus einer Klasse, die er wiederholt hat, nicht versetzt wird;
  • nach Wiederholung einer Klasse auch aus der nachfolgenden nicht versetzt wird.

Eine abweichende Entscheidung wird von der Klassenkonferenz mit Zweidrittelmehrheit getroffen.

8. Mangelhafte Leistungen in der Partnersprache

Ein Schüler, der in zwei aufeinanderfolgenden Schuljahren in der Partnersprache 5 Punkte und weniger erhält, muss das Deutsch-Französische Gymnasium verlassen.

9. Orientierung am Ende der Sekundarstufe I

Am Ende der Klasse 9 empfiehlt die Klassenkonferenz den Zweig (L, ES oder S), in den der versetzte Schüler in die Sekundarstufe II eintreten kann oder ggf. eine andere Orientierung. Vor dieser Empfehlung nimmt die Klassenkonferenz Kenntnis von den Wünschen der Eltern und Schüler.

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