Schüler mit Förderbedarf am DFG

Die Chancengleichheit ist eine Ausformung des Gleichheitsgrundsatzes. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen wir die Möglichkeit geboten, durch pädagogisch verantwortete Hilfen und Regelungen Nachteile auszugleichen, bei denen anzunehmen ist, dass die Schüler dem Anforderungsprofil der Schule gerecht werden können, dies aber z. B. aufgrund einer Erkrankung nicht leisten können.

Foerderbedarf

(*1) Besuch bei einem Facharzt:

Besuchen Sie einen Kinder- und Jugendarzt oder einen Kinder- und Jugendpsychiater.

Beratung durch die Beratungsstelle vom Schulamt (siehe Adresse unten)

(*2) Nachteilsausgleich :

Es werden je nach Bedarf des Schülers spezifische Maßnahmen eingerichtet, zum Beispiel: mehr Zeit bei den KA, Klausuren oder Prüfungen, besondere Photokopien, Benutzung des Taschenrechners oder von Hörbücher der Schulbibliothek. Die Lehrer sind dazu verpflichtet die Maßnahmen, die in der Klassenkonferenz beschlossen worden sind, einzuhalten.



Es gibt zwei Referenzlehrerinnen am DFG für dieses Thema. Auf der französischen Seite Mme Hack und für die deutsche Seite Frau Härtel (allerdings nur bezgl. LRS).

Sie können sie für weitere Frage unter ihrer jeweiligen Schuladresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! kontaktieren, so wie Mme Bermond über das franz. Sekretariat.

Und wenn sie mit Eltern Kontakt aufnehmen möchten, können Sie es gern über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! tun.

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Hier eine kleine Auswahl an Links, die vielleicht helfen können weitere Informationen und/oder ein anderer Blickwinkel über diese Themen zu bekommen:

Beratungsstelle Schulamt Freiburg:

Hochbegabung:


AD(H)S:

 
LRS, Dyskalkulie & Co.
 
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