Der Elternbeirat

Die gewählten Elternvertreter bilden den Elternbeirat.

Der Beirat tagt 3- bis 4-mal pro Jahr. Jeder kann an diese Sitzungen teilnehmen. Nur die Elternvertreter haben das Wahlrecht. Die Schulleitung, Vertreter des Fördervereins, der SMV oder LehrerInnen können eingeladen werden.

Der Beirat hat eine beratende Rolle bei den verschiedenen Entscheidungsinstanzen der Schule (Schulleitung, Schulkonferent, GLK). Er dient als Vermittler zwischen den Eltern und der Schule.

Seine Aufgaben sind ...

 

a. Das Schulleben zu optimieren:

-         Das so viele Eltern wie möglich am Schulleben teilnehmen und die Aufgaben der Schule unterstützen.

-         Das die Belange sowohl der Schüler als auch der Eltern, deutsch wie französisch, bei allen Gremien vertreten werden

-         Das Verständnis der Eltern in schulische - pädagogische Bildungsthemen zu verbessern.

 

b. Unterstützung bei der Lösung von Problemen, die den Schulbetrieb angehen (Umbau, Förderungsmitteln, …)  c. Die Schule öffentlich vertreten zu Themen, die in seine Kompetenz fallen.

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