Rolle und Tätigkeiten eines Elternvertreters

Gemäß dem Baden-Wurtenbergischen Schulgesetzes werden die Elternvertreter (und seine Stellvertreter) am ersten Elternabend eines Schuljahres in jede Klasse gewählt.
 
Ihre Rolle:  Sie sind die bevorzugten Ansprechpartner der Eltern einer Klasse. Sie sind die Verbindung zu dem Klassenlehrer und vertreten ihre Klasse in den verschiedenen Gremien der Schule (Elternbeirat, Schulleitung, ...)
 
Ihre Aufgaben:
  
• Organisation der Elternabende mit dem Klassenlehrer
• Motivation der Eltern an der Teilnahme am Schulleben
• Die Kommunikation zwischen Schule und Eltern sicherstellen
 
Ihr Mandat: 1 Schuljahr bis zur neue Wahl.
 
Für weitere Information können Sie sich hier die Broschüre
Vademecum -Leitfaden für die Elternvertreter am DFG
herunter laden.

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