Abitur

 DAS DEUTSCH-FRANZÖSISCHE ABITUR BIETET FOLGENDE ZWEIGE AN:
  •  L (Schwerpunkt: Philosophie - Sprachen) 
  •  ES (Schwerpunkt: Wirtschafts- und Sozialwissenschaften - Mathematik) 
  •  SMP (Schwerpunkt: Mathematik - Physik) 
  •  SBC (Schwerpunkt: Chemie - Biologie)

Die gesamte Abiturprüfung findet im Lauf des dritten Trimesters der Terminale (12. Klasse) statt, es gibt also keine vorgezogenen Prüfungen wie etwa Französisch in Frankreich (Ausnahme: fakultative Prüfungen in Musik und Kunst und Teile von Sport)

Geschichtliche Entwicklung

Diese binationale Abschlussprüfung wurde durch ein Abkommen zwischen der Französischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland geschaffen. Es wurde am 10. Februar 1972 in Paris unterzeichnet und mit der Bekanntmachung vom 29. Mai 1972 in Bonn veröffentlicht. Das Abkommen regelt die Bestimmungen, die für diesen Abschluss gelten, und präzisiert, dass die Absolventen dieses Abiturs in den Genuss aller Vorrechte kommen, die mit dem französischen Baccalauréat in Frankreich und mit dem Abitur in Deutschland verbunden sind. Im Jahre 2002 wurde dieses Abkommen durch das sogenannte Schweriner Abkommen aktualisiert und durch dieses ersetzt.

Vornoten

Auf die Abiturnoten werden die Noten, die der Schüler in der Première (11. Klasse) und Terminale (12. Klasse) erlangt hat, in einem bestimmten Verhältnis angerechnet (7/ 19). Diese sogenannten Vornoten sind den Schülern bekannt. Sie sind mit dem Koeffizienten 1 versehen, die schriftlichen Abiturprüfungen mit dem Koeffizienten 3. (Ausnahme SMP-Zweig: Mathematik Koeffizient 4, Muttersprache Koeffizient 2)

Die Prüfungen

Die schriftlichen Prüfungen:

  •  Muttersprache (4,5 Stunden) 
  •  Partnersprache (4 Stunden) 
  •  Die anderen Prüfungen variieren je nach Zweig:
L Zweig ES Zweig SMP Zweig SBC Zweig

Zwei Prüfungen zur Auswahl:

Philosophie (4 Stunden)

Englisch (3 Stunden)

Mathematik (3 Stunden)

Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (4 Stunden)

Mathematik (4 Stunden)

Mathematik (4 Stunden)

Physik (3 Stunden)

Mathematik (4 Stunden)

Eine Prüfung zur Wahl zwischen:

Chemie (3 Stunden)

Biologie (3 Stunden)

Eine mündliche Prüfung in der Sprache des Partners - obligatorisch für alle Kandidaten - ist Bestandteil der Prüfungen der sogenannten ersten Prüfungsgruppe.

Das Sportabitur ist ebenfalls obligatorisch. Es wird in zwei Schritten abgelegt:

  •  im dritten Trimester der Première 
  •  im zweiten Trimester der Terminale

Die fakultativen Prüfungen: Sie können in maximal zwei Fächern abgelegt werden. (In drei Fächern, falls der Kandidat durch ein ärztliches Attest vom Sportunterricht befreit ist) Um eine dieser Möglichkeiten wahrnehmen zu können, muss das betreffende Wahlfach vor dem Abitur drei Jahre lang belegt worden sein.    Fakultative Prüfungen sind möglich in:

  •  Kunst 
  •  Musik 
  •  Latein 
  •  Englisch (in S - Zweig) 
  •  andere moderne Sprachen (Spanisch, Italienisch) 
  •  Informatik

Bedingungen für die Zuerkennung das Abiturs

Die Kandidaten, die nach der ersten Prüfungsgruppe einen Durchschnitt von 6,5 erreicht haben, keine Note unter 6,0 in den schriftlichen Pflichtprüfungen der ersten Prüfungsgruppe haben, sowie nicht mehr als eine Vornote unter 6 haben, sind von weiteren mündlichen Prüfungen befreit.

Kandidaten, deren Schnitt schlechter als 5,0 Punkte ist, werden zum weiteren Verfahren nicht zugelassen.

Die anderen Prüflinge werden zu mündlichen Prüfungen verpflichtet, die vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bei der ersten Beratung der Abiturgesamtkonferenz (Première Délibération) festgelegt werden (obligatorische mündliche Prüfungen). Darüber hinaus besteht unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, freiwillige mündliche Aufbesserungsprüfungen abzulegen.

Die Kandidaten, die nach diesen Prüfungen einen Durchschnitt von mindestens

6,0 Punkten erreicht und höchstens eine einzige Note unter 6 Punkten in den Pflichtfächern der ersten Prüfungsgruppe aufzuweisen haben, haben bestanden. Insgesamt dürfen nicht mehr als 2 Endnoten unter 6 verteilt werden.

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