Gemäß dem Baden-Wurtenbergischen Schulgesetzes werden die Elternvertreter (und seine Stellvertreter) am ersten Elternabend eines Schuljahres in jede Klasse gewählt.
Ihre Rolle: Sie sind die bevorzugten Ansprechpartner der Eltern einer Klasse. Sie sind die Verbindung zu dem Klassenlehrer und vertreten ihre Klasse in den verschiedenen Gremien der Schule (Elternbeirat, Schulleitung, ...)
Ihre Aufgaben:
• Organisation der Elternabende mit dem Klassenlehrer
• Motivation der Eltern an der Teilnahme am Schulleben
• Motivation der Eltern an der Teilnahme am Schulleben
Der Elternabend
Diese Abende sind ein Recht und eine Pflicht, die im Schulgesetz von BW eingetragen sind.
Der Elternabend findet statt:
• Mindestens 1 mal pro Semester/Trimester
• Wenn mind. 25 % der Eltern der Klasse, den Klassenlehrer, die Schulleitung oder den Vorstand des Beirates verlangen.
Die Elternvertreter führen durch den Abend und werden in Zusammenarbeit mit dem Klassenlehrer (fungiert als Stellvertreter) organisiert.
Hier finden sie alle Infos über den Elternabend
Welche Themen werden angesprochen?
Informelles Elterntreffen
Hier finden Sie ein paar Tipps für Orte in der Nähe von Freiburg, die schon getestet worden sind.
Nützliche Unterlagen:
Vademecum: Anleitung für Elternvertreter des DFGs
Einladungsvorlage zum Elternabend
Broschüre für die Elternvertreter vom Kultusministerium:Elterninfo für gewählte Elternvertreter 2015-2016
Das Abkommen von Schwerin für die deutsch-franz. Gymnasium und das deutsch-franz. Abitur